Seit 2012 besteht die Möglichkeit, die Regelung für Dienstwagen mit einem Satz von 0,25% auch auf Diensträder, einschließlich E-Bikes, anzuwenden. Unternehmen können somit ihren Mitarbeitern individuelle Mobilitätslösungen anbieten und gleichzeitig von den neuen Fahrradregelungen im Rahmen des Gehaltsumwandlungsmodells profitieren. Hierbei stellt der Arbeitgeber den Mitarbeitern die von ihm erworbenen/geleasten Modelle zur Verfügung, die dann aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers finanziert werden. Das Fahrrad-Leasing bietet dabei einen finanziellen Vorteil im Vergleich zum Privatkauf, da Arbeitnehmer bis zu 40% der Anschaffungskosten sparen können.